Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls sie von uns schriftlich anerkannt sind. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, andernfalls gelten diese nicht als vereinbart.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist Berlin.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verträge mit uns zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit der Black Star GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Unser Angebot an unbedruckten Textilien richtet sich nur an Unternehmer, Endverbraucher beliefern wir nich.
Die angebotenen Preise gelten nur in Verbindung mit den zugrundegelegten Auftragsdaten und sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit.
Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als angenommen.
Muster werden nur nach Anforderung und gegen Lieferschein gesendet oder gefertigt.
Ausfallmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Berechnung angefertigt.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich dadurch entstehender Maschinenstillstandskosten, werden weiterberechnet. Hierin eingeschlossen sind auch Wiederholungen von Andrucken, die wegen geringfügigen, technisch unvermeidbaren Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.
Angeforderte Muster werden grundsätzlich zum Einzelpreis berechnet. Wir bitten um Verständnis, daß eine Rücknahme der Muster wegen der hohen Abwicklungskosten nicht möglich ist.
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Black Star GmbH an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage nach deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, EXW Lager einschließlich normaler Verpackung. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
Lieferfristen sind, soweit schriftlich vereinbart, verbindlich. Verzögert sich die Lieferung, kann der Käufer erst nach schriftlicher angemessener Frist- und Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht zwingend aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
Teillieferungen sind zulässig. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der beauftragten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle Rügen innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung für erkennbare Mängel. Bei Minderung oder Beschädigung auf dem Transportweg ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen. Unsere Verantwortung erlischt mit der ordnungsgemäßen Aufgabe der Sendung. Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus zu verschicken. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Begründete Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Andere Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bestehen nur, falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder falls eine von uns zugesicherte Eigenschaft nachweislich fehlt. Eine Haftung für Mängelschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus zu Recht bemängelten Lieferungen oder Leistungen verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Lieferung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung für die Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzubearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität sind die gelieferten Muster maßgebend. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Ebenso wenig können handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von der Qualität, der Beschaffenheit, den Maßen, der Farbe usw. beanstandet werden. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung von Aufträgen nicht fortzusetzen, falls wir durch die Bearbeitung einen Beitrag zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten leisten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
Ein Rückgaberecht besteht insbesondere nicht in den folgenden Fällen: Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
(1) Vom Kunden zu liefernde Materialien sind in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Sie werden keiner Mengen- und Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Verlusten während der Verarbeitung ist eine Mehrlieferung von 5% der geplanten Mengen erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Materialien sind frei von für die beschädigungsfreie Anlieferung unnötigen Umverpackungen, Folien und Umreifungsbändern so bereitzustellen, so dass vor oder während der Verarbeitung keine unüblichen und unnötigen Kosten entstehen. Die Mehrkosten der Verarbeitung für falsch bzw. ungeeignet ge- oder verpackter Waren werden nach Aufwand berechnet.
(2) Restmaterial wird nach Auftragsabwicklung vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen anderes bestimmt oder in der Beauftragung anderes festgelegt wurde. Rücksendungen werden unfrei und auf Risiko des Auftraggebers geliefert.
(3) Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferten Druckvorlagen oder Erzeugnisse nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dafür, dass durch die Ausführung seiner Aufträge keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Black Star GmbH von allen möglichen Ansprüchen Dritter aufgrund solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
Wir liefern ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme , bzw. bei Abholung bar. Bei größeren Druckaufträgen ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu leisten. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Berlin. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet.
Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrage unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen unser Eigentum. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter der Voraussetzung weiterzuveräußern, daß er gleichzeitig die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abtritt. Diese Abtretung gilt schon jetzt als von uns angenommen. Der Käufer ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen so lange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder Verpfänden noch einem Dritten zur Sicherung übereignen noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterverarbeitete Waren.
Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen, Entwürfe, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees bleiben unser Eigentum. Ebenso bleibt uns das allgemeine Urheber-oder sonstige Schutzrechte an von uns entworfenen oder umgestalteten Motiven, falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Wird uns für einen Druck oder sonstigen Auftrag vom Auftraggeber ein Motiv, Logo oder sonstiges Zeichen zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, daß durch die Auftragsausführung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.
Wir können von uns gefertigte Druckmotive zu Werbezwecken veröffentlichen.
Jeder, der Textilprodukte als GOTS zertifiziert verkauft, kennzeichnet oder präsentiert oder das als Marke eingetragene GOTS Logo verwendet, muss sicherstellen, dass er die anwendbaren Kriterien und die Lizenzierungsbedingungen des Global Organic Textile Standard-Programms erfüllt. Wir beraten Sie gerne dazu, sprechen Sie uns an. Näheres dazu finden Sie auch im Lizenzierungs- und Labelling Leitfaden von GOTS unter http://www.global-standard.org/de/licensing-and-labelling
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