Due Dilligence Policy (Stand 2026)

 

Die Black Star GmbH ist als Trader im Sinne des Global Organic Textile Standard — GOTS Standard 7.0 tätig. Als Unternehmen im Handel mit textilen Produkten verpflichtet sich die Black Star GmbH zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln entlang ihrer Geschäftsaktivitäten und Lieferketten.

Diese Due-Diligence-Policy beschreibt die wesentlichen Grundsätze und Maßnahmen, mit denen die Black Star GmbH tatsächliche und potenzielle Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt, Sozialstandards und GOTS-Compliance erkennt, bewertet, verhindert, mindert und nachverfolgt.

Die Policy orientiert sich am GOTS Standard 7.0 sowie am GOTS Due Diligence Handbook for Certified Entities. Due Diligence wird als fortlaufender, risikobasierter Prozess verstanden und regelmäßig überprüft.

  1. Verantwortung und Einbindung in das Unternehmen

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Due-Diligence-Policy liegt bei der Geschäftsführung der Black Star GmbH.

Die Geschäftsführung stellt sicher, dass die Anforderungen an verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln angemessen in die internen Abläufe eingebunden werden. Relevante Mitarbeitende werden über die Anforderungen informiert und bei Bedarf geschult.

Die Policy wird intern kommuniziert und relevanten Geschäftspartnern, insbesondere Lieferanten, auf Anfrage oder in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.

Die Black Star GmbH erwartet von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die geltenden gesetzlichen Anforderungen, die relevanten GOTS-Anforderungen sowie grundlegende Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards einhalten

  1. Wesentliche Ziele der Due Diligence

Die Black Star GmbH verfolgt mit dieser Policy insbesondere folgende Ziele:

  • Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit GOTS-zertifizierter Waren
  • Prüfung und Dokumentation relevanter GOTS-Nachweise
  • Vermeidung falscher oder unbelegter GOTS-Aussagen
  • Bewertung und Minderung von Risiken in der Lieferkette
  • Förderung verantwortungsvoller Lieferantenbeziehungen
  • Schutz von Menschenrechten, Arbeitsrechten und Umweltstandards
  • kontinuierliche Verbesserung der internen Due-Diligence-Prozesse
  1. Identifizierung und Bewertung von Risiken

Die Black Star GmbH bewertet Risiken in den eigenen Geschäftsaktivitäten und in der Lieferkette risikobasiert. Als Trader liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Lieferanten, Produzenten, Subunternehmern, Zertifikaten, Transaktionsnachweisen und der Rückverfolgbarkeit der gehandelten Waren.

Bei der Risikobewertung werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Herkunftsland und Produktionsregion
  • Art des Produktes und eingesetzte Materialien
  • Komplexität der Lieferkette
  • Transparenz des Lieferanten
  • Gültigkeit und Plausibilität von Zertifikaten
  • Vorliegen von GOTS Scope Certificates und Transaction Certificates
  • Hinweise auf Sozial-, Menschenrechts- oder Umweltrisiken
  • frühere Abweichungen, Beschwerden oder Auffälligkeiten
  • Einsatz von Subunternehmern oder weiteren Produktionsstätten

Risiken werden nach Wahrscheinlichkeit und Schwere möglicher negativer Auswirkungen priorisiert. Risiken mit hoher Schwere und hoher Wahrscheinlichkeit werden vorrangig bearbeitet.

  1. Lieferantenprüfung und GOTS-Compliance

Vor und während einer Geschäftsbeziehung prüft die Black Star GmbH relevante Lieferanten und Geschäftspartner in angemessenem Umfang. Der Umfang der Prüfung richtet sich nach dem jeweiligen Risiko.

Für GOTS-relevante Waren werden insbesondere folgende Punkte geprüft:

  • Liegt ein gültiges GOTS Scope Certificate des Lieferanten vor?
  • Sind die gelieferten Produkte vom Zertifizierungsumfang abgedeckt?
  • Liegen erforderliche GOTS Transaction Certificates vor?
  • Stimmen Angaben zu Produkt, Menge, Material, Lieferant und Käufer überein?
  • Sind Zertifikate, Rechnungen, Lieferscheine und sonstige Dokumente plausibel und widerspruchsfrei?
  • Gibt es Hinweise auf fehlende Rückverfolgbarkeit oder unklare Herkunft?
  • Werden Subunternehmer eingesetzt und sind diese bekannt bzw. zulässig?

GOTS-zertifizierte und nicht-GOTS-zertifizierte Waren werden in der Dokumentation eindeutig getrennt. Produkte werden nur dann als GOTS-zertifiziert ausgewiesen oder vermarktet, wenn die entsprechenden Nachweise vollständig und plausibel vorliegen.

Bei unklaren oder fehlenden Nachweisen wird das betroffene Produkt nicht als GOTS-zertifiziert gehandelt, bis die Unklarheiten geklärt sind.

  1. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen

Wenn Risiken, Abweichungen oder mögliche negative Auswirkungen festgestellt werden, ergreift die Black Star GmbH angemessene Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Behebung.

Mögliche Maßnahmen sind insbesondere:

  • Einholung zusätzlicher Informationen oder Nachweise
  • Klärung offener Fragen mit dem Lieferanten
  • Aktualisierung oder Nachreichung fehlender Zertifikate
  • schriftliche Aufforderung zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen
  • Vereinbarung eines Corrective Action Plans mit Fristen
  • intensivere Überwachung risikobehafteter Lieferanten
  • Anpassung interner Freigabe- oder Prüfprozesse
  • Schulung oder Sensibilisierung relevanter Mitarbeitender
  • Aussetzung einzelner Aufträge oder Produkte
  • Beendigung der Geschäftsbeziehung als letzte Maßnahme

Die Black Star GmbH achtet darauf, dass eigene Handels- und Beschaffungspraktiken keine negativen Auswirkungen begünstigen. Dazu gehört insbesondere, unangemessenen Preisdruck, unrealistische Lieferzeiten oder kurzfristige Änderungen zu vermeiden, soweit diese Risiken in der Lieferkette erhöhen könnten.

  1. Nachverfolgung und Dokumentation

Die Black Star GmbH überprüft regelmäßig, ob die ergriffenen Maßnahmen umgesetzt wurden und wirksam sind.

Die Nachverfolgung erfolgt insbesondere durch:

  • Prüfung aktueller Zertifikate
  • Kontrolle von GOTS Scope Certificates und Transaction Certificates
  • Aktualisierung der Lieferantenübersicht
  • Nachverfolgung offener Korrekturmaßnahmen
  • Dokumentation von Lieferantenkommunikation
  • Auswertung von Beschwerden oder Hinweisen
  • regelmäßige Überprüfung der internen Prozesse

Alle relevanten Due-Diligence-Aktivitäten werden angemessen dokumentiert. Dazu gehören insbesondere:

  • diese Policy
  • Lieferantenübersichten
  • Zertifikate und Transaktionsnachweise
  • Risikobewertungen
  • Korrekturmaßnahmen
  • Kommunikation mit Lieferanten
  • Beschwerden und deren Bearbeitung
  • Schulungs- oder Informationsnachweise

Die Unterlagen werden vollständig, aktuell, sicher und zugänglich aufbewahrt.

  1. Kommunikation

Die Black Star GmbH kommuniziert angemessen über ihre Due-Diligence-Grundsätze und relevante Maßnahmen. Die Kommunikation erfolgt intern gegenüber relevanten Mitarbeitenden sowie extern gegenüber Lieferanten, Kunden, Zertifizierungsstellen oder anderen relevanten Stakeholdern.

Die Policy kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Die Kommunikation erfolgt sachlich, zutreffend und unter Berücksichtigung von Vertraulichkeit, Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen.

Die Umsetzung der Due-Diligence-Aktivitäten wird mindestens jährlich überprüft.

  1. Beschwerde- und Hinweisverfahren

Die Black Star GmbH nimmt Beschwerden und Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltanforderungen, GOTS-Anforderungen oder diese Policy ernst.

Beschwerden oder Hinweise können sich insbesondere beziehen auf:

  • Kinderarbeit oder Zwangsarbeit
  • Diskriminierung oder unfaire Behandlung
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz oder Arbeitsrechte
  • Umweltverstöße
  • falsche oder irreführende GOTS-Angaben
  • fehlende oder ungültige Zertifikate
  • fehlende Rückverfolgbarkeit
  • sonstige Verstöße gegen verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

Hinweise werden vertraulich behandelt. Personen, die in gutem Glauben Hinweise geben, dürfen nicht benachteiligt werden.

Beschwerden werden dokumentiert, geprüft und angemessen bearbeitet. Sofern die Black Star GmbH negative Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen hat, wirkt sie an angemessener Abhilfe mit. Bei Risiken in der Lieferkette arbeitet die Black Star GmbH im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten mit Lieferanten und relevanten Geschäftspartnern zusammen.

  1. Kontinuierliche Verbesserung

Die Black Star GmbH versteht Due Diligence als fortlaufenden Prozess. Die Policy und die zugehörigen Abläufe werden mindestens jährlich sowie anlassbezogen überprüft und bei Bedarf angepasst.

Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit, Lieferantentransparenz, GOTS-Compliance und den Schutz von Menschenrechten, Arbeitsrechten und Umweltstandards kontinuierlich zu verbessern.

Schlussbestimmung

Diese Due-Diligence-Policy tritt mit Freigabe durch die Geschäftsführung der Black Star GmbH in Kraft. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Black Star GmbH

2026